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Finanzlexikon: steuerrecht

steuerrecht

Steuerrecht ist dasjenige Teilgebiet des Rechts, das die Erhebung von Steuern regelt. Die Rechtsnormen, die die Verteilung des Steueraufkommens regeln (Teile des Grundgesetzes und das Zerlegungsgesetz) zählt man dagegen üblicherweise nicht zum Steuerrecht.

In Deutschland ist das Verfahren der Steuererhebung weitgehend in der Abgabenordnung geregelt.

Das materielle Steuerrecht (d.h. die konkreten Bestimmungen über die Höhe der Steuerschuld usw.) ist in zahlreichen Einzelgesetzen verteilt. Die bekanntesten und die meisten Menschen betreffenden sind das Einkommensteuergesetz und das Umsatzsteuergesetz ("Mehrwertsteuer"). Ebenso zum Steuerrecht gehören die zahlreichen Gesetze über Verbrauchssteuern; die bekanntesten Beispiele dafür sind das Mineralölsteuergesetz und das Tabaksteuergesetz. Die Verbrauchssteuern werden sozusagen an der Ladentheke bezahlt, wobei die im Rechtssinne Steuerpflichtigen meist die Hersteller sind, die die Steuer auf die Händler und Endverbraucher abwälzen.

Bemerkenswert ist, dass angeblich ca. zwei Drittel der weltweiten Fachliteratur über Steuerrecht in deutscher Sprache geschrieben ist.

Wer sich gegen Steuerbescheide zur Wehr setzen will, muss (in Deutschland) im ersten Schritt Einspruch gegen den Steuerbescheid beim zuständigen Finanzamt einlegen. Wird dieser Einspruch ablehnend beschieden (Einspruchsentscheidung) kann im zweiten Schritt der spezielle Rechtsweg der Finanzgerichtsbarkeit einschlagen werden (Klage). Dafür gilt wiederum ein spezielles Gesetz, die Finanzgerichtsordnung.

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